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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.06.1985 - 9 OVG A 5/82   

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https://dejure.org/1985,1466
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.06.1985 - 9 OVG A 5/82 (https://dejure.org/1985,1466)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.06.1985 - 9 OVG A 5/82 (https://dejure.org/1985,1466)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Juni 1985 - 9 OVG A 5/82 (https://dejure.org/1985,1466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Erhebung; Beitrag; Verzicht; Rücknahme; Verwaltungsakt; Erschließungsbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung; Beitrag; Verzicht; Rücknahme; Verwaltungsakt; Erschließungsbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 135 Abs. 5

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 780
  • DÖV 1986, 382
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 02.10.1980 - V TH 13/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.06.1985 - 9 A 5/82
    Einen Beitrag nicht in vollem Umfang ausschöpfende Festsetzungsbescheide sind damit grundsätzlich als nur belastend und nicht auch als teilweise begünstigend anzusehen (OVG Münster, KStZ 1983, S. 172; HessVGH, NJW 1981, 596; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 1984, RdNr. 706).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Entgegen der Ansicht der Beklagten kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, daß jedem Gewerbetreibenden von vornherein ein möglicher guter Glaube in bezug auf die Zulässigkeit von Vereinbarungen über den Erlaß von Abgaben abzusprechen ist (vgl. dazu auch die Urteile vom 18. April 1975, a.a.O. S. 173 und vom 21. Oktober 1983, a.a.O. S. 18 bzw. 194 sowie OVG Koblenz, a.a.O. und OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juni 1985 - 9 A 5/82 - NVwZ 1986, 780 (781) [OVG Niedersachsen 11.06.1985 - 9 A 5/82]).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 7 LB 84/11

    Nichtigkeit einer in Kenntnis der Rechtswidrigkeit erlassenen Widmungsverfügung

    Dies ist der Fall, wenn die schwere Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsakts für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist und sich geradezu aufdrängt (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.06.1985 - 9 A 5/82 - DÖV 1986, 382; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 13. A., § 44 Rn. 12).
  • OLG Naumburg, 24.04.2013 - 2 Ss 58/12

    Sachbeschädigung: Rechtfertigender Notstand bei Zerstörung von Gen-Weizenpflanzen

    Darüber hinaus verlangt § 44 Abs. 1 VwVfG, dass der besonders schwere Fehler auch offenkundig ist, d. h., dass die schwere Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich sein muss und sich dies gerade zu aufdrängen muss (vgl. OVG Lüneburg, DÖV 1986, 382).
  • OLG Naumburg, 25.05.2010 - 9 U 116/09

    Räuberische Erpressung in Bernburg

    Offenkundigkeit bedeutet, dass die schwere Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes für ein unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich sein muss, sich geradezu aufdrängen muss (vgl. OVG Lüneburg, DÖV 1986, 382 ).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 LC 211/16

    Absolut; abstrakt; Altfall; Änderungsbescheid; rückwirkende Anwendung;

    Allerdings muss von dem zu erwartenden durchschnittlichen Einblick eines Angehörigen desjenigen Personenkreises ausgegangen werden, dem der Betroffene angehört; möglich ist also auch die Würdigung von Umständen, die nicht für alle offensichtlich (allgemeinkundig) sind, aber für den Betroffenen in Betracht kommen und damit die Offensichtlichkeit des Fehlers bewirken können (vgl. Peuker, in: Knack/Henneke, VwVfG, 10. Aufl. 2014, § 44 Rn. 31, unter Berufung auf OVG Lüneburg, Urt. v. 11.6.1985 - 9 OVG A 5/82 -, DÖV 1986, 382).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 3 A 1787/02

    Erschließungsbeitrag: Wirksamkeit Ablösungsbescheid

    Vgl. auch BVerwG, Urteil vom 21.10.1983, a.a.O.: Vorausverzicht auf Kanalherstellungsbeitrag durch gesetzwidrigen, aber nicht nichtigen Verwaltungsakt steht einer Beitragsveranlagung entgegen; vgl. ferner Nds. OVG, Urteile vom 11.6.1985 - 9 A 5/82 -, NVwZ 1986, 780, und vom 2.11.2000 - 9 L 2432/99 -, NVwZ-RR 2001, 599 (zum Vorausverzicht).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 L 2432/99

    Ausbaubeitrag; Beitragsverzicht; Kommunalabgabe; Straßenausbaubeitrag; Verzicht;

    Ein Entgegenhalten schiede nur dann aus, wenn der den Verzicht aussprechende Verwaltungsakt nichtig oder zurückgenommen worden wäre (vgl. BVerwG, aaO; Urt. des Senats vom 11.6.1985 - 9 A 5/82 - KStZ 1986, 93; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 10 Rdnr. 32).
  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 227/00

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Landesstelle über den

    Offenkundigkeit bedeutet, dass die schwere Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich sein, sich geradezu aufdrängen muss (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 44, Rdnr. 12; OVG Lüneburg, DöV 1986, S. 382).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1992 - 2 L 148/91
    Die Änderung rechtswidriger belastendender Gebührenbescheide - bei den ursprünglichen Festsetzungsbescheiden handelt es sich um ausschließlich belastende Verwaltungsakte (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.06.1985 - 9 A 5/82 -, Die Gemeinde 1986, 50/51; vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 02.10.1980 - V TH 13/80 -, NJW 1981, 596/597) - richtet sich grundsätzlich nach § 11 Satz 1 KAG i.V.m. § 116 Abs. 1 Satz 1 LVwG.
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